THOMAPYRIN CLASSIC Schmerztabletten
3046735
| 20 St
Sanofi-Aventis Deutschland GmbH GB Selbstmedika...
Abbildung ähnlich
Die angegebenen Mengen beziehen sich auf 1 Kapsel
Wirkstoff Eucalyptusöl-Destillat | + |
Hilfsstoff Hypromellose acetatsuccinat | + |
Hilfsstoff Triethylcitrat | + |
Hilfsstoff Natriumdodecylsulfat | + |
Hilfsstoff Talkum | + |
Hilfsstoff Dextrin | + |
Hilfsstoff Ammonium glycyrrhizat | + |
Wirkstoff Apfelsinenschalenöl-Destillat | + |
Wirkstoff Myrthenöl-Destillat | + |
Wirkstoff Zitronenöl-Destillat | + |
Wirkstoff Misch-Destillat aus Eucalyptusöl, Süßorangenöl, Myrthenöl und Zitronenöl, jeweils rektifiziert (66:32:1:1) | 300 mg |
Hilfsstoff Rapsöl, raffiniert | + |
Hilfsstoff Gelatine | + |
Hilfsstoff Glycerol 85% | + |
Hilfsstoff Sorbitol 70 | + |
Personenkreis | Zeitpunkt | Einzeldosis | Gesamtdosis |
---|---|---|---|
Kinder von 2-6 Jahren (mit 13-19 kg Körpergewicht) | vor der Mahlzeit (ca. 30 Minuten), evtl. auch vor dem Schlafengehen | 1 Kapsel | 1-mal täglich |
Kinder von 6-10 Jahren (mit 20-29 kg Körpergewicht ) | vor der Mahlzeit (ca. 30 Minuten), evtl. auch vor dem Schlafengehen | 1 Kapsel | 2-mal täglich |
Kinder ab 10 Jahren und Erwachsene | vor der Mahlzeit (ca. 30 Minuten), evtl. auch vor dem Schlafengehen | 1 Kapsel | 3-4 mal täglich |
Kinder von 2-6 Jahren (mit 13-19 kg Körpergewicht) | vor der Mahlzeit (ca. 30 Minuten), evtl. auch vor dem Schlafengehen | 1 Kapsel | 1-mal täglich |
Kinder von 6-10 Jahren (mit 20-29 kg Körpergewicht) | vor der Mahlzeit (ca. 30 Minuten), evtl. auch vor dem Schlafengehen | 1 Kapsel | 1-2 mal täglich |
Kinder ab 10 Jahren und Erwachsene | morgens, mittags und abends, vor der Mahlzeit (ca. 30 Minuten), evtl. auch vor dem Schlafengehen | 1 Kapsel | 2-3 mal täglich |
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2) Preis gemäß aktueller Lauer-Taxe. Preis: Verbindlicher Abrechnungspreis nach der Großen Deutschen Spezialitätentaxe (sog. Lauer-Taxe) bei Abgabe zu Lasten der GKV, die sich gemäß §129 Abs. 5a SGB V aus dem Abgabepreis des pharmazeutischen Unternehmens und der Arzneimittelpreisverordnung in der Fassung zum 31.12.2003 ergibt. Bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist dieser Preis für Apotheken nicht verbindlich. Im Falle einer Abrechnung würde der GKV von der Apotheke bei rechtzeitiger Zahlung ein Rabatt von 5% auf diesen Abgabepreis gewährt (§130 Absatz 1 SGB V).
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